Vorbemerkung
Mit dem § 3 Arbeitsschutzgesetz von 1996 wurde der Arbeitgeber verpflichtet,
für eine "geeignete" Organisation zu sorgen, | ||
die
die Planung und Durchführung von Arbeitsschutzmaßnahmen sicherstellt, |
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und
zwar bei allen Tätigkeiten und "eingebunden in die betrieblichen Führungsstrukturen", das heißt also auf allen Hierarchieebenen. |
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1. Es muss eine "Arbeitsstruktur" geschaffen werden, also ein funktionsfähiges Team, |
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das
den Arbeitsschutz-Prozess plant, anschiebt, in Gang hält und koordiniert, |
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das "dranbleiben" kann und kontinuierlich arbeitet, | ||
das
effektiv arbeiten, unbürokratisch handeln und kurzfristige Entscheidungen treffen kann. |
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2. Es müssen "Verantwortungsstrukturen" geschaffen werden, |
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die die Verantwortung jedes Einzelnen für den Arbeitsschutz definieren, | ||
die sicherstellen, dass Aufgaben delegiert, Maßnahmen umgesetzt und Pläne realisiert werden. |
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