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Strukturen
Kernteam | Funktionsbeschreibung


Vorbemerkung

Mit dem § 3 Arbeitsschutzgesetz von 1996 wurde der Arbeitgeber verpflichtet,

für eine "geeignete" Organisation zu sorgen,
die die Planung und Durchführung von Arbeitsschutzmaßnahmen
sicherstellt,
und zwar bei allen Tätigkeiten und "eingebunden in die betrieblichen
Führungsstrukturen", das heißt also auf allen Hierarchieebenen.


Ziel dabei ist es, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei
der Arbeit nicht nur zu gewährleisten, sondern zu verbessern.Um den
Arbeitsschutz im (Klein-)Betrieb so zu organisieren, dass er erstens
geplant, systematisch und kontinuierlich stattfindet und zweitens im
Betrieb auf allen Ebenen verankert ist, muss also zweierlei geschehen:


1. Es muss eine "Arbeitsstruktur" geschaffen werden, also ein
funktionsfähiges Team,

das den Arbeitsschutz-Prozess plant, anschiebt, in Gang hält und
koordiniert,
das "dranbleiben" kann und kontinuierlich arbeitet,
das effektiv arbeiten, unbürokratisch handeln und kurzfristige
Entscheidungen treffen kann.

2. Es müssen "Verantwortungsstrukturen" geschaffen werden,

die die Verantwortung jedes Einzelnen für den Arbeitsschutz definieren,
die sicherstellen, dass Aufgaben delegiert, Maßnahmen umgesetzt
und Pläne realisiert werden.
 
 

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